In unserer Satzung haben wir unsere Vision und Ziel wie folgt formuliert:

Präambel

Der Verein „Das kunterbunte Kinderzeit e.V.“ ist eine Vereinigung von Personen und Organisationen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Kinder und Jugendliche im In- und Ausland zu fördern und zu unterstützen. Der Verein nimmt sich dabei insbesondere benachteiligten Kindern und Jugendlichen aus sozial schwierigen Verhältnissen an.

Hierzu bietet der Verein ein breit gefächertes Angebot an Veranstaltungen und Maßnahmen. Durch kreative Spiel- & Spaßangebote sowie persönliche und individuelle Lebenshilfe möchte er Kindern, Jugendlichen und Familien dienen und ihnen so persönliche Perspektiven vermitteln.

Darüber hinaus will der Verein aktive Nothilfe leisten – diese betrifft akute, schwerwiegende Notsituationen und Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch medizinische Hilfen, die ohne Mitwirkung des Vereins (beispielsweise aufgrund fehlender finanzieller Mittel) nicht oder nur unzureichend realisiert werden könnten.

Auf Basis der christlichen Werte von Freiheit und Würde versteht der Verein seine Tätigkeit auch als Umsetzung des diakonischen Auftrages, als Ausdruck der Wesensart christlicher Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Religion.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

  1. Die Durchführung kostenloser Kinderzeltveranstaltungen im In- und Ausland. Spiel und Spaß stehen dabei im Vordergrund. Es werden biblische Themen erarbeitet sowie christliche Werte aufgegriffen und kindgerecht vermittelt.
  2. Die Unterstützung, Errichtung und Unterhaltung von Waisenhäusern, Kindertagesstätten, Schulen und Familienzentren, sowie die Gründung überkonfessioneller Kinder- und Familienkreise im In- und Ausland.
  3. Die Durchführung von Familiengottesdiensten und Kinderbibelkreisen (Kids Points) sowie auf biblische Themen bezogene Aktionen (z.B. Lego-Bautage).
  4. Gezielte Kinder- und Familienhilfe – insbesondere im Ausland – z.B. durch die Ausgabe von Lebensmitteln, der Einrichtung von Kleiderkammern, Familienberatung und Finanzierung von Bildungsmaßnahmen.
  5. Organisation und Durchführung offener Kinder- und Jugendfreizeiten.
  6. Aktive, medizinische und finanzielle Nothilfe für Kinder und Jugendliche, um Leiden zu lindern und Leben zu retten.
  7. Die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für und an gemeinnützige Organisationen* in Deutschland und der europäischen Union mit der Auflage, diese Gelder ausschließlich und unmittelbar im Sinne des vorstehenden Satzungszwecks zu verwenden.

*Darunter fällt auch die Weiterleitung von Geldern an den rumänischen Tochterverein.