Unser Umgang mit gewerblichen Einnahmen

Da gemeinnützige Vereine nur in begrenztem Umfang gewerbliche Einnahmen machen dürfen, die steuerfrei sind, haben wir im Jahr 2011 eine kleine Firma mit dem Namen “Das kunterbunte Kinderzelt Event-UG (haftungsbeschränkt)” gegründet.

Diese UG hat all jene Aufgaben übernommen, die im Rahmen unserer Events nicht als gemeinnützig gelten und somit nach deutschem Steuerrecht unter den Bereich eines Gewerbebetriebes fallen würden. Dies dient der klaren Trennung von gemeinnützigen und gewerblichen Einnahmen und somit der steuerrechtlichen Transparenz!

Alle gewerblichen Einnahmen, wie sie beim Catering auf Festen oder durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen entstehen, sind in der UG als solche gekennzeichnet und werden regulär versteuert.
Anders als normale Firmen, schüttet die UG jedoch keine Gewinne an Ihre Gesellschafter aus, sondern sie unterstützt mit diesen den Verein “Das kunterbunte Kinderzelt e.V” durch Sach- oder Geldspenden.

Die Zusammenarbeit zwischen der UG und dem Verein wird durch einen Kooperationsvertrag geregelt.